Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017
Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 für die Ortsgemeinde liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod in 56414 Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer 114, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb
von 14 Tagen ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich einzureichen.
Ortsgemeinde Wallmerod, Ulf Ludwig,
den 20.01.2017 Ortsbürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 13.02.2017, 19:30 Uhr im Scholze-Haus statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Haushaltssatzung und
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 2. Vereinfachtes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes "Langegarten - Wiesengrund"
3. Sonstiges
Ulf Ludwig,
Ortsbürgermeister
Besuch des Landrates und Bürgerversammlung
Besuch des Landrates und Bürgerversammlung
am Dienstag, dem 28. März
Liebe Bürgerinnen und
Bürger von Wallmerod,
am Dienstag, dem 28. März besucht unser Landrat Achim Schwickert die Ortsgemeinde Wallmerod. In Rahmen dieses Besuches findet ab 19 Uhr eine Bürgerversammlung im Scholzehaus
statt, bei der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Themen und Projekte in unserer Gemeinde informiert werden und auch gezielte Fragen an den Landrat
gestellt werden können.
Über reges Interesse würde ich mich freuen.
Ulf Ludwig, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wallmerod
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wallmerod
für das Haushaltsjahr 2017 vom 10.03.2017
Der
Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 13.02.2017 folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 10.03.2017 hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.803.370 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.759.440 Euro
der Jahresüberschuss auf 43.930 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.684.590 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.563.385 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 121.205 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 Euro der Saldo der
außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 72.165 Euro die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 561.000 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Inv.-Tätigkeit auf -488.835 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 396.315 Euro die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 28.685 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanz.-Tätigkeit auf 367.630 Euro
nachrichtlich: der Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 2.153.070 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.153.070 Euro
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird auf 350.000 Euro
festgesetzt.
§ 3 - Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird auf 0 Euro festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichen Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0
Euro
§ 4 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer A 300 %
- Grundsteuer B 365 %
- Gewerbesteuer 365 %
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
gehalten werden
- für den ersten Hund 30,00 Euro
- für den zweiten Hund 40,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 50,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 400,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 800,00 Euro
§ 5 - Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2009 2.177.624,41 Euro
Stand des Eigenkapitals der Schlussbilanz
zum 31.12.2009 1.996.492,35 Euro
Stand des Eigenkapitals der Schlussbilanz
zum 31.12.2010 2.096.416,49 Euro
Stand des Eigenkapitals der Schlussbilanz
zum 31.12.2011 2.061.124,50 Euro
Stand des Eigenkapitals der Schlussbilanz
zum 31.12.2012 2.019.382,63 Euro
§ 6 -
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2017
in Kraft.
Wallmerod, den 10.03.2017
Ulf Ludwig
Ortsgemeinde Wallmerod (L.-Siegel) Ortsbürgermeister Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite in Höhe von 350.000
€ zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO genehmigt.
Die Einzelgenehmigung behalten wir uns nicht vor.
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2017 der Ortsgemeinde Wallmerod oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner
Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.
Montabaur, den 10.03.2017
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2-21 Az.: 029/901-10 Im Auftrag: Thilo Marx
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 20.03.2017 bis Dienstag,
28.03.2017 während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 114, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ortsgemeinde Ulf Ludwig,
Wallmerod (L.-Siegel) Ortsbürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 23.03.2017, 20:00 Uhr im Scholze-Haus statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Vorstellung Arbeitskreis
Bauhof
2. Beratung und Beschlussfassung zum Umbau Bauhof
3. Sonstiges
Ulf Ludwig,
Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2016
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2016
Bürgermeister Ulf Ludwig erklärt, dass die Tagesordnung geändert werden müsse, da die Försterin Ute Hindorff, die den Forstwirtschaftsplan vorstellt, aus terminlichen Gründen erst später erscheinen könne. Da keine Einwände von Seiten des Rats bestehen, wird TOP 1 auf TOP 3 verlegt.
1) Neuregelung der Umsatzsteuer
Beratung und Beschlussfassung zur Übergangsregelung Durch die
Änderung des Umsatzsteuergesetzes sind auch Gemeinden mittlerweile umsatzsteuerpflichtig. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt für alle „nichthoheitlichen“ Aufgaben und tritt ab
01.01.2017 in Kraft.
Da es diesbezüglich noch viele ungeklärte Gesichtspunkte gibt, besteht die Möglichkeit einer Übergangsfrist, bei der das aktuell bestehende Recht bis zum 31.12.2020
beibehalten werden kann. Für diese „Optionserklärung“ muss ein formeller Beschluss herbeigeführt werden. Zu Beginn jedes Jahres besteht die Möglichkeit, zur neuen
Steuerregelung überzugehen.
Beschluss:
Optionserklärung gem. §27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Hiermit erklärt die
Ortsgemeinde Wallmerod, dass sie - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufes - für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen
weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
2) Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung des
gemeinsamen Sportstättenplanungsausschuss mit der VG
Bei der Mitte 1980 als Sportplatzanlage Typ C fertiggestellten zentralen
Sportanlage Wallmerod besteht Sanierungsbedarf, mit Ausnahme einer Aufarbeitung im Jahr 1999 wurden keine größeren Investitionen getätigt. In einem Erörterungsgespräch haben
Bürgermeister und Beigeordnete der Ort- und Verbandsgemeinde verschiedene Optionen diskutiert. Sie sind darüber übereingekommen, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten
und
möglichst an die demographische Entwicklung und den zukünftigen Nutzungsbedarf anzupassen. So wurde die Anlage in den 80er Jahren besonders nach den Nutzungsanforderungen der Leichtathleten errichtet, diese Nutzung ist stark zurückgegangen. Genutzt wird die Anlage überwiegend im Winter durch Fußballvereine, im Sommer gelegentlich durch die Grundschule Wallmerod zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesjugendspiele.
Hier kommt von Seiten des Rates die Frage auf, inwieweit die Anlage durch Vereine aus Wallmerod genutzt wird, da die Ortsgemeinde mit 23% an den Kosten beteiligt ist. Ein Belegungsplan soll angefordert werden.
Für die künftige Gestaltung wurden von den Ratsmitgliedern bereits einige Überlegungen angestellt, allerdings soll für die konkrete Planung ein Sportstättenausschuss eingerichtet werden. Dieser besteht aus jeweils 3 Mitgliedern + Vertretern aus Ortgemeinde und Verbandsgemeinde, Vorsitz führt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Die Planung sieht wie folgt aus:
- Bedarfsanalyse durch das Institut für Sportstättenentwicklung
Trier (ise)
- Beauftragung eines Planungsbüros zur Untersuchung des Sanierungsbedarfs und Entwicklung von Umsetzungsalternativen
- Beantragung einer Zuwendung aus der Sportförderung
Hierfür sollte das Projekt bis Mitte Januar beim Sportstättenbeirat des WW-Kreises für die Prioritätenliste 2018 angemeldet werden. Für die Planung und Entscheidungsfindung
bleibt Zeit bis Herbst 2017, bevor der förmliche Zuwendungsbeitrag bis zum 15.11.2017 vorgelegt werden muss.
Bürgermeister Ludwig verlässt den Ratstisch.
Beschluss:
Der Sportstättenplanungsausschuss befasst sich mit der weiteren Ausgestaltung
und Konkretisierung der einzelnen Bauabschnitte. Der Ausschuss soll aus 7 Mitgliedern bestehen. Neben dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde als Vorsitzenden sollen jeweils drei
Mitglieder aus der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Wallmerod benannt werden.
Es sind vom Ortsgemeinderat drei Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählen.
Folgende Besetzungsvorschläge liegen vor:
Mitglied Stellvertreter
Thomas Kleppel Chris Dehio
Achim Wagner Georg Holzbach
Arne Lütkefedder Dr. Wolfgang Kögler
Die Ausschussmitglieder werden durch Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl erfolgt geheim, es sei denn, der Ortsgemeinderat beschließt zuvor mit der Mehrheit der anwesenden
Ratsmitglieder die offene Abstimmung.
Beschluss:
Die Ausschussmitglieder werden offen En-Block gewählt. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Beschluss:
Die Mitglieder werden wie vorgeschlagen gewählt Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Bürgermeister Ludwig kehrt an den Ratstisch zurück.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Zentrale Sportanlage in ihrem Bestand zu
erhalten und nach Möglichkeit auch an die demografische Entwicklung und den zukünftigen Nutzungsbedarf anzupassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bedarfsanalyse durchführen zu lassen.
3. Auf der Grundlage der durch die Bedarfsanalyse gewonnen Erkenntnisse ist ein im zukunftsfähigen Sportstättenbau erfahrenes Fachplanungsbüro zu beauftragen, den
Sanierungsbedarf zu untersuchen und Umsetzungsalternativen zu entwickeln.
4. Es wird ein Sportstättenplanungsausschuss eingerichtet, der über die weitere Ausgestaltung und Konkretisierung des Projekts entscheidet. Der Ausschuss besteht aus 7
Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, 3 Mitglieder sowie die Vertreter werden von der Ortsgemeinde Wallmerod und 3 Mitglieder und Vertreter vom
Verbandsgemeinderat benannt.
5. Für das Projekt soll beim Sportstättenbeirat des Westerwaldkreises eine Zuwendung aus der Sportförderung und die Aufnahme in die Prioritätenliste 2018 beantragt
werden.
6. Die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten Projektkosten werden auf der Grundlage der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von Ortsgemeinde Wallmerod und
Verbandsgemeinde Wallmerod gemeinsam getragen. Die
Finanzierung soll nach dem für das Freibad Hundsangen entwickelten Modell erfolgen. Danach finanziert die Verbandsgemeinde das komplette Projekt vor. Der Ortsgemeinde wird die Möglichkeit eingeräumt, ihren Finanzierungsanteil in bis zu 10 Raten zurückzuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
3) Beratung und Beschlussfassung zum
Forstwirtschaftsplan 2017
Die Försterin Ute Hindorff
stellt den Forstwirtschaftsplan 2017 vor. Das Betriebsergebnis nach LWaldG liegt bei einem Ergebnis von -2.115,- EUR (Aufwand 9.590,- EUR, Ertrag 7.475,-EUR).
Wie im letzten Jahr wird der Brennholzbedarf durch Holz aus der
Gemarkung Berod gedeckt.
Frau Hindorff klärt noch einige offene Fragen der Ratsmitglieder. So wird z.B. nachgefragt, warum eine geplante Aufforstung mit Nadelhölzern erfolgt und nicht mit Laubbäumen.
Dies geschieht, um die Mischwaldkultur zu erhalten. Wirtschaftliche Gründe spielen hier keine größere Rolle, da die Anschaffungskosten annähernd gleich sind und die
Preisentwicklung des Holzes nicht vorherzusehen ist. Beschluss:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird wie vorgelegt verabschiedet
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ja
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2017
Aus der Sitzung des Gemeinderates am
13.02.2017
1) Beratung und Beschlussfassung für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Seit diesem Jahr gibt es die Neuerung, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan
vor der Beschlussfassung für 2 Wochen vorab in Offenlage gehen. Bürger hatten die Möglichkeit zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeinde, um gegebenenfalls schriftliche
Einwände einzureichen. Dies ist nicht geschehen.
Herr Fischer von der Verbandsgemeindeverwaltung stellt Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde für das Jahr 2017 vor.
Das Haushaltsjahr 2016 konnte sehr gut abgeschlossen werden mit einem Bestand liquider Mittel von 265.390,-EUR. Auch für die kommenden Jahre ist mit einer guten Gesamtentwicklung zu rechnen.
In 2017 kommt es zu einer Abnahme der Forderungen gegenüber der VG aus dem Zahlungsmittelbestand in Höhe von 46.315,-EUR. Im Ergebnishaushalt konnte die Ortsgemeinde als einen Überschuss von 43.930,-EUR erzielen. Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen.
Auf Grund der zurzeit herrschenden Zinssituation soll zur Investitionsfinanzierung ein Kredit in Höhe von 350.000,-EUR aufgenommen werden. Dieser ist genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Herr Fischer geht aber davon aus, dass es hierbei keine Probleme geben wird.
Die Steuerhebesätze bleiben unverändert, die Höhe der Hebesätze
ist in Ordnung.
Die Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren ist ausgeglichen.
Geplante Investitionen für das Jahr 2017 sind z.B.
Ankauf von Flächen 25.000,- EUR
Erschließungskosten der 3 Bauplätze Marienweg 40.000,- EUR Salzstreugerät für Gemeindetraktor 6.000,- EUR Herstellungsbeiträge Wasser
+ Kanal Teilfläche Kirmesplatz 12.000,- EUR Herstellung/Anpassung
Parkplätze Kirmesplatz 15.000,- EUR Geschwindigkeitsanzeigesystem 3.000,- EUR
Schulstraße 104.000,- EUR
Dorfgemeinschaftshaus: Ankauf Gebäude
+ sonstiges 350.000,- EUR
+ neues Tor Halle 6.000,- EUR
Erwartete Re-Finanzierungsbeiträge sind vor allem Ausbaubeiträge aus Kirchstraße, Holzbitz, Kirchstraße und Schulstraße von insgesamt ca. 62.000,- EUR sowie Grabnutzungsentgelte
Friedhof von 1.000,- EUR.
Anfang März läuft ein bestehender Investitionskredit von z.Z. 208.460,- EUR aus. Nach Rücksprache mit Herrn Fischer einigt man sich darauf, die weitere Rückzahlung wie folgt
vorzunehmen: Beschluss:
Die neue Zinsbindung des bestehenden Kredits in Höhe von 208.460,-
EUR wird auf 10 Jahre festgelegt. Die jährliche Tilgung
liegt bei 10.000,-EUR, es sollen Sondertilgungen in Höhe von 10 %
der Ursprungssumme möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Herr Fischer kümmert sich um eine entsprechende Finanzierung. Abschließend erklärt er, dass die Eckdaten sehr gut sind, in Ergebnis- und Finanzhaushalt können gute Ergebnisse vorgewiesen werden. Er geht davon aus, dass die Kommunalaufsicht dies wohl auch so sehen wird.
Beschluss:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wallmerod für
das Jahr 2017 werden wie vorgestellt beschlossen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
2) Vereinfachtes Änderungsverfahren des
Bebauungsplans „Langegarten - Wiesengrund“
Für eine
gestellte Bauvoranfrage im Gebiet Langegarten- Wiesengrund musste nach Angaben des Kreisbauamtes der Bebauungsplan geändert werden. Dies geschah in der Ratssitzung vom
12.11.2015, in dem der Gemeinderat beschloss, das Baufenster im Bereich der Flurstücke 1457/3 und 1458/4 - alt - (neu: 1457/4), Flur 17, gemäß dem vorliegenden Änderungsentwurf
zu erweitern.
Dieser Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Langegarten - Wiesengrund" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausliegt und in dieser Zeit (beginnend am 29.03.2016, endend am 29.04.2016) Stellungnahmen vorgebracht werden können.
Weder von Seiten der Öffentlichkeit noch seitens der beteiligten
Träger öffentlicher Belange wurden Bedenken oder Anregungen zur Planänderung vorgetragen. Somit kann der das Verfahren abschließende Satzungsbeschluss herbeigeführt
werden. Beschluss:
Der Entwurf zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Langegarten -
Wiesengrund" wird hiermit in der vorliegenden Form gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
3) Sonstiges
· Der Arbeitskreis Wörsdörfer hat sich am Freitag, den 10.02., zu einer konstituierenden Sitzung getroffen. Ziel ist eine Bedarfsermittlung, Entscheidungen werden im Rat getroffen. Bisher erfolgte Zahlungen lagen im Entscheidungsbereich des Bürgermeisters.
· Am Donnerstag, den 16.02., trifft sich der Sportstättenausschuss erstmals. Es
findet ein Ortstermin statt.
· Die Lampe an der Querungshilfe Rossmann ist zwischenzeitlich in Betrieb genommen
worden, die Querungshilfe ist nun ausgeleuchtet.
· Die Ortsgemeinde erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000,- EUR auf Grund eines
gestellten Förderantrags zum Projekt „Leben im Dorf, Leben mittendrin“ zum Kauf des Anwesens in der Frankfurter Straße.
· Am 28.03. wird Landrat Schwickert im Rahmen seiner Westerwalddörfer-Tour nach
Wallmerod kommen. Falls es der zeitliche Rahmen zulässt, soll nach einer Dorfbegehung mit den Beigeordneten evtl. eine Bürgerversammlung stattfinden. Ob dies zustande kommt,
muss noch abgeklärt werden.
· Zum Thema Schulhofsanierung gibt es keine aktuellen Informationen. Das
Grundstück der Ortsgemeinde wurde bisher noch nicht abgegeben, die Fördermittel wurden im letzten Jahr nicht bewilligt.
· Der Westerwaldkreis hat zurzeit in Programm laufen, welches Barrierefreiheit an
Bushaltestellen mit 5.000,- EUR unterstützt. Nach Ansicht von Bürgermeister Ludwig sollte auch der Weg zur Haltestelle barrierefrei sein. Deshalb ist eine weitere Querungshilfe
in Höhe der Post angedacht. Lt. LBM liegen die Kosten hierfür bei 100.000,- EUR, nach Rücksprache mit der Fa. Meudt konnte diese Summe nicht bestätigt werden. Die geschätzten
Kosten liegen hier bei 20.000,- bis 30.000,- EUR. Es soll eine konkrete Planung durch die Fa. Meudt erfolgen.
· Die letzte Zahlung einer beschädigten Lampe in der Einfahrt Molsberger Straße
ist endlich eingegangen.
· Freie Wohnungen zur Vermietung sollen zur Kontaktvermittlung gerne an
Bürgermeister Ludwig gemeldet werden, da bei ihm oft Anfragen eingehen. Das gleiche gilt für zum Verkauf stehende Häuser und Grundstücke.
· Eine mobile Imbissbude hat einen Stellplatz im Bereich Kirmesplatz angefragt.
Allerdings würden Wasser, Abwasser, Strom und evtl. Gas benötigt. Es wird noch geklärt, was das kosten würde, die Kosten würden auf die Miete umgelegt.
· Die Anschlüsse der ehemaligen Imbissbude werden von der neuen Apotheke
genutzt.
· Im Alten Backes laufen die Stromleitungen der Straßenlampen zusammen, die
Sicherungen befinden sich im Gebäude. Da das Gebäude nicht im Besitz der Ortsgemeinde ist überlegt man, einen Stromkasten am Rande des Kirmesplatzes installieren zu lassen, der
Straßenlampen und Kirmesplatz mit Strom versorgt. Die Kosten werden noch ermittelt.
Sitzung des Gemeinderates
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 09.05.2017, 19:30 Uhr im Scholze-Haus statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung
über die Entgegennahme/ Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung
II. Nichtöffentlicher Teil
2. Vertragsangelegenheiten
3. Gewerbesteuerangelegenheiten
4. Sonstiges
Ulf Ludwig,
Ortsbürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am
Donnerstag, dem 10.08.2017, 19:30 Uhr
im Scholze-Haus statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Ankauf Mulcher
2. Zentrale Sportanlage
3. Sonstiges
II. Nichtöffentlicher
Teil
4. Vertragsangelegenheiten
5. Grundstücksangelegenheiten 6. Sonstiges
Ulf Ludwig, Ortsbürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am
Freitag, 01.12.2017, 20:00 Uhr
im Scholze-Haus statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Vereinezuschussung
2. Ausschreibung Gas- und Stromlieferungsverträge 2019 3. Sonstiges
II. Nichtöffentlicher Teil
4. Gewerbesteuerangelegenheiten
5. Rechtsangelegenheiten
6. Sonstiges
Ulf Ludwig,
Ortsbürgermeister