Sitzung 26.02.2015

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2015

1. Bericht des Bürgermeisters 1) Am Samstag, dem 18.04.2015 findet die Aktion „Saubere Landschaft 2015“ statt, wozu neben allen interessierten Bürgern auch die Ratsmitglieder sehr herzlich eingeladen sind. Diese Aktion ist, entgegen der landläufigen Meinung, keine Veranstaltung der Jugendfeuerwehr, sondern steht unter der Verantwortung der Ortsgemeinde. Die genauen Daten werden noch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

2) Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit des Gemeindearbeiters kann es zu Verzögerungen bei den durch Martin Sauer ausgeführten Arbeiten kommen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner/ Besitzer von Grundstücken hingewiesen, die verpflichtet sind, bis zur Straßenmitte zu räumen. Bei dem durch die Ortsgemeinde durchgeführten Winterdienst handelt es sich lediglich um eine Serviceleistung. Für die Durchführung aller notwendigen Arbeiten wird gesorgt. Dem Vorschlag, die nun anstehenden Beschneidungsarbeiten an Bäumen und Sträuchern extern zu vergeben wird nach jetzigem Stand nicht zugestimmt, da die Arbeiten durch 2 geringfügig Beschäftigte durchgeführt werden sollen.

3) Das durch den Gemeinderat beschlossene Widerspruchsverfahren bzgl. der mängelbehafteten Straßen im Baugebiet Dörrbach ist angelaufen.

4) Am Donnerstag, dem 05.03.2015 findet um 19:15 Uhr die Sitzung des HuF zum Haushalt 2015 statt.

5) Am Donnerstag, dem 12.03.2015 findet um 19.00 Uhr im Scholzehaus ein Vortrag zum Thema „Wallmeroder fahren 40“ bzw. der Verkehrssituation hier in Wallmerod durch Herrn Dr. Mans vom ADAC statt. Dazu werden alle Ausschuss-Mitglieder, der Gemeinderat und alle interessierten Bürger eingeladen. Nähere Informationen werden zeitnah im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

2. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Nappenheck Der Ortsbürgermeister begrüßt den Ansprechpartner der VG, Herrn Stephan Müller, der den neuen Ratsmitgliedern und interessierten Zuhörern kurz die Historie erläutert und das daraus resultierende Problem. Der Bebauungsplan "Nappenheck" wurde am 28.05.2014 - also noch vom alten Gemeinderat - gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. In Abstimmung mit der Firma Meudt erfolgte die Genehmigungsvorlage an die Kreisverwaltung dann am 11.12.2014. Die Kreisverwaltung teilte nun mit, dass es rechtliche Bedenken für eine Genehmigungserteilung gibt, somit also aufgrund der Sach- und Rechtslage die beantragte Genehmigung versagt werden müsste. Entsprechend Punkt 4 der Begründung zu diesem Bebauungsplan, weist der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) den Erweiterungsbereich (Lagerplatz) als "Fläche für die Landwirtschaft" aus. Ansonsten wird bezüglich des vorhandenen Betriebsgeländes dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) entsprochen. Wegen der den Lagerplatz betreffenden Abweichung soll über ein Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf Flächennutzungsplanebene die dauerhafte Vorhabensvoraussetzung geschaffen werden. Dieses erwähnte Parallelverfahren ist seither jedoch nicht auf den verfahrensmäßigen Weg gebracht worden. Auf diese Notwendigkeit und die nach dem BauGB (§ 8 Abs. 3 S. 2) gegebene Voraussetzung (der Bebauungsplan kann vor dem FNP bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des FNP entwickelt sein wird) hat die Kreisverwaltung entsprechend hingewiesen. Somit steht das planungsrechtliche Erfordernis zur punktuellen Fortschreibung des FNP an, die nur über die Verbandsgemeinde bzw. den VG-Rat als sein ausführendes Gremium verfahrensmäßig eingeleitet werden kann. Beschluss: Die Ortsgemeinde stellt einen Antrag an die VG, mit dem die auf Bebauungsplanebene festgesetzte Sondergebietsfläche für den Bereich des vorgesehenen neuen Lagerplatzes auf die FNP-Ebene übertragen bzw. übernommen wird. Der Flächennutzungsplan soll damit an die Vorgaben des Bebauungsplan Nappenheck angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja

3. Auftrag zur Planung Ausbau Schulstraße Bereits seit mehreren Jahren befassen sich Rat und Bauausschuss mit dem Thema Straßensanierung in der OG Wallmerod. Im Jahr 2012 wurde von der VG ein Kataster der zu sanierenden Straßen angefordert. Dieses konnte jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden, da es bei der Verwaltung keinen Gutachter hierfür gibt, es wurde lediglich ein Ranking zu den Kanalzuständen erstellt. Somit hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 12.09.2013 eine Reihenfolge der als nächstes zu sanierenden Straßen erstellt: - Schulstraße - Alter Hof - Wickengarten Dies stimmt auch mit dem Zustand der Kanäle überein, die allesamt die schlechteste Wertung von 5 haben. Bürgermeister Ludwig erläutert, wie die Planung voranschreiten soll: Durch die VG wird ein Planungsunternehmen beauftragt, die Schulstraße zu überplanen. Dieser Entwurf wird den Anwohnern vorgestellt, die hier die Möglichkeit haben, ihre Wünsche und Bedenken zu äußern. Der Plan soll entsprechend angepasst werden und wird dann dem Gemeinderat präsentiert. Auch die hier eingebrachten Ideen werden anschließend in den Plan eingearbeitet. Bevor das Ausschreibungsverfahren eingeleitet wird, wird es nochmals eine Anwohnerversammlung geben. Bei den Versammlungen wird immer ein Mitarbeiter der VG vor Ort sein und auch über die Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten informieren. Eine größtmögliche Transparenz von Seiten der Ortsgemeinde wird angestrebt. Von Seiten des Rats wird darauf hingewiesen, dass es noch andere wichtige „Problemstraßen“ gibt, allen voran die Konrad-Adenauer-Straße. Hier kommt es immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängern und Fahrzeugen durch Pflastersteine, die sich lösen, bzw. die dadurch entstehenden Löcher. Dem wird entgegen gehalten, dass die letzte Sanierung noch nicht allzu lange zurückliegt. Man einigt sich darauf, bei Sachverständigen, bzw. der Fa. Meudt nachzufragen, ob die Möglichkeit besteht, das Pflaster durch eine Versiegelung zu stabilisieren. Das Planungsbüro Redlin soll mit der Entwurfsplanung beauftragt werden. Die Entscheidung hierfür wird damit begründet, dass in der Vergangenheit bereits miteinander gearbeitet wurde. Die Kosten sind auf Grund festgelegter Gebühren gleich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Planungsbüro Redlin für die Entwurf-planung des Straßenausbaus Schulstraße zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja

4. Auftrag zur Vermessung der gemeindeeigenen Flächen im Bereich Leckersbach Durch Vorkaufsrecht wurde von der Gemeinde Fläche angekauft. Nun ist die Gemeinde notariell angehalten, die Fläche ausmessen zu lassen. In gleichem Zuge sollen die einzelnen Baugrundstücke vermessen werden. Durch die Werke werden die Grundstücke 1 und 2 von unten angeschlossen, Grundstück 3 von oben. Die Zuwegung zu Grundstück 3 muss auf Kosten des Grundstückseigentümers von unten erfolgen. Hier werden 2 Varianten vorgestellt. Bei Variante 1 erfolgt die Zuwegung über einen 3 m breiten Privatweg zwischen den Grundstücken 1 und 2, bei Variante 2 soll der Weg links an Grundstück 1 entlang entstehen. Die Erschließungskosten für die 2. Variante sind etwas höher, da die Erschließungsstraße weiter ausgebaut werden muss. Es werden die verschiedenen Vor- und Nachteile der beiden Varianten diskutiert. Während der Diskussion wird auch darauf verwiesen, dass die Baufenster verschoben werden sollten, damit die Grundstücke besser genutzt werden können; zudem sollen die Größen der Grundstücke 1 und 2 so angepasst werden, dass sie gleich groß sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ecken des Privatweges gebrochen werden, damit dieser auch von größeren Fahrzeugen genutzt werden kann. Wie weit diese Brechung gehen soll, soll von einem Fachmann geklärt werden.
Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Vermessung der gemeindeeigenen Grundstücke im Bereich Leckersbach. Als Grundlage der Vermessung dient die aus dem Lageplan ersichtliche Variante 2 zur Aufteilung der Grundstücke. Dabei sollten die Grundstücke 1 und 2 identische Größen aufweisen und die Einfahrt zum Grundstück 3 ausreichend gebrochen werden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Gegenstimmen: 1 Enthaltungen: 1

5. Änderung/Ergänzung der Hauptsatzung der OG Wallmerod Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wallmerod vom 18.01.1995 soll geändert werden. Zum einen geht es um die Namensänderung des Jugend-, Sozial- und Kulturausschusses. Der Ausschuss soll aufgewertet werden und dies soll auch durch den Namen sichtbar werden. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses einigte man sich auf „Ausschuss für aktives Dorfleben“ Zudem sollen die Kompetenzen des Bauausschusses erweitert werden. Der Bauausschuss soll selbstständig Beschlüsse in einem Rahmen von bis zu 5.000,- EUR fassen können. Voraussetzung für diese Beschlüsse ist ein entsprechender Posten im Haushaltsplan. Bereits im Jahr 2009 gab es hierzu einen Gemeinderatsbeschluss. Dieser Beschluss sei jedoch nie umgesetzt worden, da es seitens der Verwaltung Bedenken bezüglich der damaligen Formulierung gab. Zur Kompetenzerweiterung in diesem Rahmen gibt es Gegenargumente aus dem Rat. Durch diesen Beschluss schaffe man einen Rat im Rat. Zudem sei der frei verfügbare Betrag von 5.000,- EUR zu hoch angesetzt. Dagegen wird gehalten, dass es dem Ausschuss möglich gemacht werden soll, schnell auf gewisse Gegebenheiten reagieren zu können und dabei zeitliche Verzögerungen vermieden werden. Durch die genannte Obergrenze und die Tatsache, dass nur über Gelder verfügt werden kann, die sowieso zweckgebunden im Haushaltsplan eingestellt sind, wird auch nicht in das Budgetrecht des Gemeinderates eingegriffen. Die 5.000,- stellen eine Obergrenze dar, die bisher noch nicht zum Tragen gekommen sei. Weiterhin werde jede Sitzung des Bauausschusses durch den Bürgermeister einberufen und auch geleitet. So sei sichergestellt, dass eventuelle Beschlüsse des Bauausschusses dem Gemeinderat in der folgenden Sitzung mitgeteilt werden. Zudem stehe es jedem Ratsmitglied frei, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen. Der Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Gegenstimmen: 2 Enthaltungen: 1

6. Sonstiges - Die fehlende Straßenlampe an der B 8 auf Höhe des Sonnenstudios, die bei einem Unfall beschädigt wurde, wird bald ersetzt. Der Fall ist in Klärung mit der Versicherung des Verursachers. - Die Straßenlampe an der Einfahrt in die Molsberger Straße wurde während der Schneeglätte durch einen Unfall beschädigt. Auch hier ist der Verursacher bekannt und der Schaden geht in die Regulierung - Am 19. April diesen Jahres findet ein Frühlingsfest mit verkaufsoffenem Sonntag statt. Veranstalter ist der Gewerbeverein. Die Veranstaltung ist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, weshalb der Gewerbeverein um eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde bittet. Die Unterstützung der Veranstaltung ist im Rahmen der Vereinsbezuschussung möglich. Da die Bezuschussung für ein gezieltes Projekt gestellt wurde, will der Gemeinderat hier gerne unterstützen. Nach längeren Diskussionen über die Höhe der Zuwendung einigt man sich wie folgt: Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt den Gewerbeverein für die Ausrichtung des Frühlingsfestes mit einer Summe von 1.200,-EUR. Das Geld wird nach Beschluss des Haushalts 2015 angewiesen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12
Gegenstimmen: 1 Enthaltungen: 1 -

Es wird angeregt, zwei gleiche Schilder mit der Friedhofsordnung an den Eingängen des Friedhofs anzubringen. Auch sollte der Standort überdacht werden. Es werden nun Preise eingeholt, diese werden dem Rat vorgestellt und anschließend wird überdacht, wo und wie die Schilder am besten angebracht werden. -

Durch die derzeitige Parksituation in der Molsberger Straße hat sich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sehr verschlechtert. Besonders betroffen sind die Fußgänger, zumeist ältere Leute aus dem angrenzenden Seniorenheim und die Schulkinder auf ihrem Schulweg. Bei den geparkten Fahrzeuge handelt sich wohl um KFZ von Mitarbeitern des Seniorenwohnheims. Ähnliche Probleme bestehen auch in der Schulstraße. Hier kommt es immer wieder zu Beschwerden, dass Hofeinfahrten zugeparkt werden. Grundsätzlich soll geprüft werden, welche gesetzlichen Vorschriften es gibt, Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück zu parken, bzw. Stellplätze zu schaffen und zu nutzen, auch wenn bekannt ist, dass das Parken bis auf einige Ausnahmen ein zulässiger Gebrauch der Straße ist. Vor allem bei der Planung der Schulstraße sollte dieses Problem beachtet werden.